Tierheilpraxis

Ich bin seit 1999 Tierheilpraktikerin und behandele Hunde, Katzen und Pferde. Meine Therapien sind Homöopathie, Akupunktur, Bachblüten-, Blutegel- und Organotherapie. Sie finden meine Praxis in Nordfriesland, nahe Niebüll. Für Tierhalter aus entfernteren Gegenden biete ich Therapiebegleitung an. Umfassende Informationen zu meiner Tierheilpraxis finden Sie auf meiner Webseite www.tierheilpraxis-nordfriesland.de.

Sie wohnen nicht in Nordfriesland, brauchen aber Hilfe für Ihren kranken Hund oder Ihre kranke Katze? Für weiter entfernt wohnende Tierhalter biete ich eine Therapiebegleitung an – hier klicken.

In der Kategorie „Tierheilpraxis“ finden Sie Artikel zu nachfolgenden Themen. Einfach auf das Stichwort klicken, dann geht’s direkt zu dem Beitrag.

Homöopathie

Das Lexikon der Tierhomöopathie

Akupunktur

Bachblütentherapie

Blutegeltherapie

Durchfall und Erbrechen

Erste Hilfe bei Verletzungen durch die Processionaria-Raupe

Knochen sind kein Hundefutter

Was tun mit Fundtieren

Unterstützung für die Rekonvaleszenz

Fit im Alter mit Homöopathie

Hundekauf – Welches Tier passt zu mir?

Übergewicht bei Hunden

Ohrenentzündungen

Zeckenbisse, Dornen, Hotspots

Vorsicht, Grannen!

So kommt Bello gut durch die Sommerhitze

Phytotherapie bei Arthrosen

Erste Hilfe bei Insektenstichen

Allergien und wie man sie behandelt

Unterstützung beim Fellwechsel

Wenn Hunde unter Stress leiden

Impfungen – die offzielle Empfehlung des Weltverbandes der Kleintierärzte

Achtung, ansteckend! Zoonosen

Menschen-Medikamente sind gefährlich

Was beim Maulkorb zu beachten ist

Wenn Hunde trauern

Stinkemauken und Körpergeruch

Der informierte Patient

Hat mein Tier Schmerzen?

Wichtiger Hinweis: Die in der Kategorie “Tierheilpraxis” veröffentlichten Beiträge und Kommentare haben maximal einen informativen Charakter. Keinesfalls reichen sie aus, um Krankheiten zu diagnostizieren oder zu heilen. Die Beiträge ersetzen NICHT den Gang zum Tierheilpraktiker oder Tierarzt.

Rechtlicher Hinweis: Nach TAMG dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel an Tiere nur verabreicht werden, wenn sie für diese zugelassen sind. Arzneimittel, die nicht für das zu behandelnde Tier zugelassen sind, müssen vom Tierarzt verordnet werden, selbst wenn sie nicht verschreibungspflichtig sind. Das betrifft z.B. fast alle homöopathischen Globuli.

Hinweis im Sinne des § 3 HWG: „ Bei den hier vorgestellten Methoden handelt es sich um Verfahren der alternativen Medizin, die naturwissenschaftlich-schulmedizinisch weder nachgewiesen noch anerkannt sind“.